FAQ & Support
Einführung der guudcard
Ab einem Mitarbeitenden kann die guudcard in eurem Unternehmen eingeführt werden.
Alle angestellten Mitarbeiter:innen in eurem Unternehmen können die guudcard erhalten. Das gilt auch für Teilzeitkräfte, Werkstudent:innen, Praktikant:innen, 520-Euro-Jobber:innen und sogar Ehrenamtliche.
Die guudcard muss einmalig in der Lohnbuchhaltung aufgesetzt werden und die Beladung (Einzelüberweisung, Sammelüberweisung oder Dauerauftrag) muss angestoßen werden. Typischerweise ist die guudcard in ca. 14 Tagen einsatzbereit. Wir unterstützen euch gerne beim initialen Set-up, beispielsweise beim Einpflegen der Mitarbeitenden-Daten in unser System. Nach dem einmaligen Aufsetzen, müssen nur neue Mitarbeiter:innen monatlich eingepflegt werden.
Für das Aufsetzen bei euch im Betrieb und das Onboarding der Mitarbeitenden gibt es eine Set-up Gebühr. Im Anschluss daran fallen Kosten für die Erstellung und den Versand der Karte an und für die Beladung der Karte. Gerne senden wir euch auf Anfrage eine Preisübersicht zu.
Nein, es gibt keine Vertragslaufzeit. Ihr beladet die guudcards so lange, wie ihr möchtet. Solltet ihr die Karten irgendwann nicht mehr beladen, fallen auch keine Kosten mehr an.
Nutzung der guudcard
Die guudcard ist im Regelfall 14 Tage nach Vertragsunterschrift einsatzbereit. Die genaue Dauer hängt davon ab, wie schnell das regulatorische Onboarding, das nach Vertragsunterschrift erfolgt, abgeschlossen ist.
Das übernehmen wir für euch! Unser Onboarding inkludiert eine Vor-Ort oder Online-Veranstaltung, in der wir euren Mitarbeiter:innen das Konzept erklären. Zusätzlich stellen wir euch weiteres Erklärmaterial zur Verfügung. Alle wichtigen Informationen für die Benutzung der guudcard finden sich auch auf dieser Seite: https://guud-benefits.com/meine-guudcard
Mit guudcard kann man in allen gelisteten Geschäften auf unserer Map bezahlen. Eine Übersicht der Geschäfte findet ihr auf den jeweiligen Regionen-Seiten. Auch in ausgewählten, nachhaltigen Online-Shops ist die guudcard vielseitig einsetzbar. Auch diese findet ihr auf der Seite eurer Region.
Die guudcard ist eine Mastercard und kann wie jede gewöhnliche Bezahlkarte beim Bezahlen im Geschäft oder online eingesetzt werden. Ihr haltet die Karte an das Terminal und gebt euren Pin ein. Beim Zahlen mit dem Smartphone ist kein Pin erforderlich. Bei Zahlungen in Onlineshops oder in Apps wird die guudcard der Kreditkartenzahlung (Mastercard) hinterlegt.
Die guudcard ist beschränkt auf die Orte auf unserer Map und auf den jeweils für euch eingerichteten PLZ-Bereich. Nur dort wird die Zahlung mit der guudcard akzeptiert. Bei anderen Orten wird die Zahlung abgelehnt.
Steuerfreier Sachbezug
Der steuerfreie 50 Euro Sachbezug ist in § 8 Abs. 1 Einkommensteuergesetz („EStG“) geregelt. Steuerfreie Sachbezüge können demnach gewährt werden. Ende 2019 hat der Gesetzgeber Änderungen an diesem vorgenommen. Seit 2022 gelten nur noch Gutscheinkarten als Sachbezug, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die entweder über ein begrenztes Netzwerk (§ 2 Absatz 1 Nummer 10 a des ZAG) oder über eine begrenzte Produktpalette (10b) verfügen. guudcard begrenzt das Einlösegebiet anhand von zweistelligen PLZ-Bezirken und gilt damit als begrenztes Netzwerk nach dem Bund-Länder-Beschluss vom September 2021. Wichtig: Hierbei handelt es sich um eine Einschätzung von guudcard. Die Informationen ersetzen keine steuerliche Beratung. Rechtssicherheit, ob die guudcard die Voraussetzungen für den Sachbezug erfüllt, kann jede:r Arbeitgeber:in durch eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt erhalten. Gerne bereiten wir diese für euch vor!
Grundsätzlich ist zunächst jeder Mitarbeitende berechtigt, steuerfreie Sachbezüge zu erhalten. Die guudcard kann demnach an alle angestellten Mitarbeitenden eines Unternehmens ausgegeben werden. Hierunter zählen neben Vollzeit- auch Teilzeitkräfte, Werkstudent:innen, Praktikant:innen, 520-Euro-Jobber:innen und sogar Ehrenamtliche.
Ein Sachbezug kann sich auf das Gehalt auswirken, indem er einen Teil des Arbeitslohns in Form von Sachleistungen statt in Form von Geldzahlungen bereitstellt. Für gewöhnlich wird ein Sachbezug allerdings zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt und bietet für den Arbeitgeber die Möglichkeit, seinen Mitarbeiter:innen ein Mehr an Leistung bereitzustellen ohne dafür Steuern und Sozialabgaben zusätzlich zu zahlen, wie es bei einer klassischen Gehaltserhöhung nötig wäre. Diese Besonderheit gilt allerdings nur, wenn der Sachbezug bis zu 50 Euro im Monat beträgt. Siehe: Sachbezugswerte 2023.
Damit ein Sachbezug steuerfrei und sozialabgabenfrei gewährt werden kann, ist gemäß § 8 Abs. 2 S. 1 EStG eine Freigrenze von bis zu 50 Euro im Monat einzuhalten. Das bedeutet, der Sachbezug ist unterhalb dieser Grenze komplett steuerfrei. Sollte diese Grenze allerdings überschritten werden, dies gilt schon ab 50,01 €, so ist der gesamte Betrag zu versteuern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Mitarbeitenden bis zu 3 x im Jahr einen Betrag von 60 Euro als steuerfreien Sachbezug zu gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass es sich um einen besonderen persönlichen Anlass handelt.
Unter den Sachbezug im Sinne des Einkommensteuergesetzes fallen alle Sachleistungen, die Arbeitgeberinnen ihren Mitarbeiter:innen zusätzlich zum Gehalt gewähren können.
Das können beispielsweise sein:
- Sachbezugskarten oder Gutscheine
- Verpflegungskosten
- Unterkunftskosten
- Jobtickets
- Sportmitgliedschaften
Sofern diese einem Betrag von bis zu 50 Euro im Monat entsprechen, müssen hierfür keine Steuern oder Sozialabgaben gezahlt werden. Wichtig ist hier nur, dass bei Sachbezugskarten oder Gutscheinen ebenfalls die Kriterien des ZAG (Zahlungsdienstesaufsichtsgesetzes) § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) oder b) erfüllt sind. Sprich die Gutschein- oder Sachbezugskarten auf einzelne Geschäfte oder regional begrenzt sind oder sich nur auf spezifische Produktkategorien beziehen.
Die nachhaltige Sachbezugskarte guudcard sowie der guudschein entsprechen dabei den Kriterien des ZAG § 2 Abs. 1 Nr. 10 a) oder b) und ermöglichen demnach dem Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden, den 50 Euro Sachbezug steuer- und sozialabgabenfrei zu gewähren.
In welchen Geschäften oder Regionen mit einer Sachbezugskarte gezahlt werden kann, hängt vom jeweiligen Anbieter ab. In der Regel können sie jedoch bei Einzelhändlern, Supermärkten, Restaurants, Tankstellen und vielen anderen Geschäften verwendet werden, die die Sachleistungen anbieten, für die die Karte ausgegeben wurde. Bei der regionalen und nachhaltigen Sachbezugskarte guudcard sind hierbei zahlreiche Bioläden, vegetarische und vegane Restaurants, Fair-Fashion Modeboutiquen oder Orte für Kunst- und Kultur erhalten. Mittlerweile befinden sich über 10.000 Orte für nachhaltigen Konsum unter den Akzeptanzstellen. Welche genau das sind, könnt ihr hier einsehen.
Weitere Fragen
Mit der Einführung von guudcard könnt ihr euren Mitarbeiter:innen nicht nur durch bis zu 780 steuer- und sozialabgabenfreie Euro pro Jahr etwas Gutes tun, sondern unterstützt sie auch bei ihrer Entscheidung für den nachhaltigen Einzelhandel. Damit tragt ihr gemeinsam zu einem lebenswerten Morgen bei und könnt Nachhaltigkeit in eurer Unternehmenskultur verankern.
Für die Maps arbeiten wir mit Future Maps von Future Cooperative zusammen. Die Maps zeigt Orte, die unsere Städte lebenswerter machen, die den Planeten schützen wollen und ihre Mitarbeitenden fair bezahlen. Neben Geschäften, Restaurants und Cafés findet man dort zum Beispiel auch Tausch- und Reparaturmöglichkeiten oder gemeinnützige Organisationen und Projekte.
Future Cooperative ist eine Genossenschaft, die 2019 in München gegründet wurde, und deren Mission es ist, nachhaltige Transformation in den Städten voranzutreiben und mit Hilfe digitaler Angebote einen nachhaltigen Lebensstil für alle einfach und erschwinglich zu gestalten. Jede:r kann Genossenschaftsmitglied bei der Future Coop werden oder sich ehrenamtlich einbringen. Lernt Future Coop hier kennen.
Benutzung & Verwaltung der guudcard
Die Anzeige der Kartenumsätze und des Guthabens ist möglich über ein Smartphone (VIMpay App) oder über das Webportal.
Für die neuen guudcards, die seit 2024 herausgegeben werden, gibt es ein neues Webportal und eine neue App: Cardholder. (Hier geht's zum Download im Google Play Store & Apple App Store). Den Zugang erhältst du direkt per E-Mail.
Nur für die neuen physischen guudcards, die seit 2024 herausgegeben werden, ist eine Aktivierung im Portal oder in der App nötig. Mit allen anderen guudcards kann man direkt nach Zusendung (via Post oder via Email) bei den guudcard Akzeptanzstellen bezahlen.
Das Guthaben spart sich an und muss nicht direkt ausgegeben werden.
Eine Pin Änderung ist mit den neuen guudcards möglich. Wähle im Webportal oder in der App "Mein Profil" aus, dort kannst du die Pin Änderung vornehmen.
Eine Abhebung oder Überweisung mit der guudcard ist nicht möglich. Dies hat steuerliche Gründe.
Die Zahlung wird abgelehnt. Es gibt evtl. die Möglichkeit den Einkauf zu splitten (abhängig vom Geschäft, einfach an der Kasse nachfragen, ob dies möglich ist).
1. Melde dich in deinem Konto an
2. Klicke auf "Mein Profil" (unten links)
3. Klicke auf auf das Stiftsymbol neben deiner Telefonnummer
4. Gib die neue Nummer ein (wir empfehlen die private Nummer, da die guudcard für private Zwecke genutzt wird)
5. Eine SMS wird an diese Nummer gesendet
6. Gib den erhaltenen Code ein
7. Drücke auf "Bestätigen"
Deine Email Adresse kannst du aktuell noch nicht selbst im Portal ändern. Wir übernehmen das aber gerne für dich. Sende eine Email mit folgenden Daten an support@guudcard.com:
- Dein Name
- Name des Unternehmens über das du die guudcard erhalten hast
- Alte Emailadresse
- Neue Emailadresse
Akzeptanzstellen der guudcard
Die guudcard hat über 10.000 nachhaltige Akzeptanzstellen deutschlandweit. Aus steuerrechtlichen Gründen ist jede guudcard auf eine Region in Deutschland beschränkt. Insgesamt gibt es 21 Regionen. Freigeschaltet für die Bezahlung mit deiner guudcard sind alle nachhaltigen Orte in einer Region und online, die unter der entsprechenden Region auf guud-benefits.com/regionen aufgelistet sind. Dabei sind Bioläden, vegane und vegetarische Restaurants, Second-Hand Shops und vieles mehr.
Die einzige überregionale Karte ist die guudcard mobility. Hier kann bei ausgewählten Mobilitätsanbietern deutschlandweit bezahlt werden.
Ja, die guudcard ist auch online einsetzbar. Allerdings gilt auch hier die regionale Beschränkung, d.h. du kannst mit der guudcard bei allen nachhaltigen Onlineshops einkaufen, die den Geschäftssitz in deiner Region haben. Alle teilnehmenden Onlineshops findest du auf der jeweiligen Regionenseite unter: guudcard.com/regionen
Alle guudcard Akzeptanzstellen müssen neben der Erfüllung unserer Nachhaltigkeitskriterien Mastercard als Zahlungsmittel akzeptieren. Wenn das der Fall ist, können wir sie für die Bezahlung mit der guudcard freischalten. Sie akzeptieren dann die Zahlung mit der physischen sowie mit der virtuellen guudcard.
Die Auswahl der Akzeptanzstellen der guudcard erfolgt basierend auf über 30 Kriterien aus den Bereichen Environment, Social und Governance (ESG). Eine genaue Auflistung der Kriterien findet sich hier.
Die regionale Einschränkung hat steuerrechtliche Gründe. Seit 2022 müssen alle Sachbezugskarten räumlich eingeschränkt sein. Die Wunschregion kann allerdings von jedem im Team zu Beginn frei gewählt werden. Später ist unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Wechsel der Region möglich.
Ja, das ist möglich, allerdings gibt es dafür eine Voraussetzung: Das Guthaben auf deiner guudcard muss zum Zeitpunkt des Wechsels unter 1 Euro liegen. Das hat den steuerrechtlichen Hintergrund, dass nicht ein Teil des Guthabens in einer Region und ein Teil in einer anderen Region ausgegeben werden kann. Wenn du die Region wechseln möchtest, geh auf die Ansprechperson in deinem Unternehmen zu oder wende dich an support@guudcard.com
Neue Orte können mit diesem Formular vorgeschlagen werden. Vorschläge werden regelmäßig geprüft und bei erfolgreicher Prüfung zum Monatsanfang für die Bezahlung mit der guudcard freigeschaltet. Du erhältst auf deine Vorschläge zeitnah eine Rückmeldung von uns mit einem Feedback, ob wir den Ort freischalten können.
Neue Vorschläge werden innerhalb eines Monats von uns auf ihre Nachhaltigkeitsausrichtung geprüft. Wenn der Ort unsere Kriterien erfüllt, erfolgt die Freischaltung der Bezahlterminals dann zum Start des Folgemonats. Sobald der Ort freigeschaltet ist, erscheint er auf unserer Map. Du erhältst auch immer eine Rückmeldung zu deinem Ortsvorschlag per Mail.
Gründe für eine Ablehnung können sein:
- Pin wurde falsch eingegeben
- Das Limit kontaktloser Zahlungen wurde erreicht (max. 5 in Folge) und das Terminal fordert (fehlerhaft) nicht automatisch die Eingabe des Pin
- Guthabenbetrag auf der guudcard reicht nicht aus
- Der Ort, bei dem versucht wurde zu bezahlen, ist nicht für die Zahlung mit der guudcard freigeschaltet
- Der Ort, bei dem versucht wurde zu bezahlen, hat ein neues Bezahlterminal, das noch nicht für die Zahlung mit der guudcard freigeschaltet ist
Sollte nicht nachvollziehbar sein, warum die Zahlung abgelehnt wurde, helfen wir dir unter support@guudcard.com gerne weiter. Bitte eine Schilderung der Ablehnung angeben. Sollte es sich um ein neues Bezahlterminal handeln, das noch nicht freigeschaltet wurde, erhalten wir diese Information automatisch mit der Ablehnung und können damit den Ort freischalten. Freischaltungen erfolgen immer zum Monatsstart.
Die Akzeptanzstellen der guudcard werden im Hintergrund technisch freigeschaltet. Zwar werden alle Akzeptanzstellen der guudcard per E-Mail informiert, aber diese Information ist nicht zwingend notwendig. Die guudcard funktioniert in den freigegebenen Läden wie jede Master Debit Card.
Die Zahlung wird abgelehnt.
Bei dem Geschäft fallen die Gebühren an, die bei jeder Debit-Kartenzahlung anfallen. Sonst fallen bei der Akzeptanzstelle keine Kosten an.
Deutschlandticket
Die guudcard ist eine Debit Kreditkarte. In allen Regionen, in denen der ÖPNV vor Ort die Bezahlung des D-Tickets mit der Kreditkarte anbietet, kann dieses mit der guudcard bezahlt werden. Eine Übersicht der ÖPNV Anbieter, bei denen das D-Ticket mit der guudcard bezahlt werden kann, findest du hier.
Die regionale Beschränkung der guudcard kann auf jede Region in Deutschland geändert werden. In der Wunschregion kann dann das D-Ticket gekauft werden. Mit den neuen guudcards ab 2024 kannst du neben einer Region auch deutschlandweite Mobilität als Set-up für deine guudcard wählen.
Wichtig: Regionen können nur geändert werden, wenn der Guthabenbetrag auf der guudcard unter 1 Euro liegt. Wende dich für eine Regionenänderung oder für den Wechsel zur guudcard mobility einfach an deine Arbeitgeberin oder an support@guudcard.com
Verlust der guudcard / Pin vergessen
Kein Problem, mit einer Email an support@guudcard.com wird dir eine neue Karte zugesendet.
Sowohl in der VIMpay App (alte guudcards) als auch in der Cardholder App (neue guudcard) ist der Pin deiner guudcard einsehbar.
Für die rein digitalen neuen guudcards wird kein Pin benötigt.
Hier hilft unser Team unter support@guudcard.com mit einer kurzen Beschreibung des Problems gerne weiter. Die Karte wird dann wieder entsperrt.
Weitere Fragen
Nein, Arbeitgeberinnen sehen den Kontostand auf den guudcards im Arbeitgeber Portal, können aber nicht einsehen, wofür das Geld ausgegeben wurde.
Nein, bei den Nutzer:innen fallen keine Kosten für die Benutzung der guudcard an.
Nach 5 Jahren erhalten guudcard Nutzer:innen automatisch eine Folgekarte zugeschickt. Das Guthaben verfällt nicht und wird automatisch auf die neue Karte übertragen. Wenn Mitarbeiter:innen das Unternehmen verlassen, wird in der Regel keine Folgekarte ausgestellt. Das Guthaben muss dann in der Gültigkeitszeit der Karte ausgegeben werden, sonst verfällt es.
In der Regel dürfen Nutzer:innen die guudcard behalten und das Guthaben auf der Karte noch ausgeben (bei den Karten, die ab 2024 herausgegeben werden, kann man das Guthaben noch 6 Monate ausgeben). Geld, das sich nach Ablauf der Gültigkeitsdauer noch auf der guudcard befindet, wird an deine Arbeitgeberin zurücküberwiesen.
Funktionalität der guudcard
Das hat steuerrechtliche Gründe. Seit 2022 müssen alle Sachbezugskarten räumlich eingeschränkt sein. Nutzer:innen der guudcard können ihre Wunschregion aber frei wählen. Die Übersicht der Regionen findest du hier.
Die guudcard ist eine Mastercard und funktioniert bei euch wie jede andere Kartenzahlung. Wir schalten im Hintergrund die Bezahlterminals guuter Orte in der Region für die guudcard frei. Jedes Bezahlterminal hat eine ID, die wir freischalten können. Analog zu der Bezahlung mit einer regulären Mastercard greift das bei euch nicht ins System ein.
Nein, es werden keine Daten darüber erhoben, was bei euch mit der guudcard eingekauft wird.
Wir schalten die Bezahlterminals im Hintergrund frei. Wurde das / oder eines der Bezahlterminal kürzlich ausgetauscht? Wenn selten mit einer Mastercard bei euch bezahlt wird, kann es auch sein, dass die ID eures Bezahlterminals nicht mehr aktuell ist. Wenn die Zahlung mit der guudcard bei euch abgelehnt wird, sehen wir das in unserem Bericht. Wir schalten die neue ID dann zum 15ten des Folgemonats frei und es kann wieder mit der guudcard bei euch bezahlt werden.
Wissenswertes für guute Orte
Bei der Bezahlung mit der guudcard fallen Gebühren wie bei einer EC-Kartenzahlung (wichtig: nicht wie bei einer regulären Mastercard) an. Sonst fallen keine Kosten an. guudcard erhebt keine Gebühren bei den guuten Orten dafür, dass wir euch auf unserer Map präsentieren und die guudcard bei euch akzeptiert wird.
Das wird in Zukunft möglich sein. Wenn du hierüber mehr erfahren möchtest, wende dich an Alina (hallo@guudcard.com).
Das kannst du sehr gerne tun! Jeden Monat prüfen wir neue Orte und schalten sie für die Bezahlung mit der guudcard frei. Hier kannst du Orte vorschlagen.