Allgemeine Geschäftsbedingungen guudschein
Stand Oktober 2023
Teil A: Allgemeiner Teil -AGB
Präambel
Die guud GmbH (“guud”), Kaufingerstraße 15, 80331 München, vertreten durch Alina Friedrichs und Susanna Mur, bietet den Verkauf von Gutscheinen (“guudscheine”) an Unternehmenskunden sowie die Einlösung selbiger guudscheine über die von ihr betriebene Website guud-benefits.com/guudschein (“guudschein-Website“) nach Maßgabe dieser AGB („guudschein-AGB“) an.
Die guudschein-AGB setzen sich aus drei Teilen zusammen:
- Teil A der guudschein-AGB beschreibt den Geltungsbereich, die Leistungen von guud, Einlösestellen, Haftung und Sonstiges.
- Teil B der guudschein-AGB schildert die für den Erwerb der guudscheine geltenden Bedingungen für den Erwerb von guudscheinen.
- Teil C der guudschein-AGB schildert die für die Einlösung der guudscheine über die guudschein-Website geltenden Bedingungen für die Einlösung von guudscheinen.
Für die Einlösung der Gutscheine, die über die guudschein-Website erworben wurden, gelten die jeweiligen Einlösebedingungen des Gutschein-Ausstellers (Einlösestelle).
1. Geltungsbereich, Leistungen von guud
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Kunden“) gemäß §14 Abs. 1 BGB.
1.2. Der Erwerb eines übertragbaren guudscheins begründet einen Anspruch auf Einlösung gegen Gutscheine der Einlösestellen von guud. Hierbei entspricht der Nennwert des guudscheins dem Nennwert des Gutscheins einer Einlösestelle.
1.3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich unter Geltung der vorliegenden guudschein-AGB. Diesen AGB entgegenstehende, ergänzende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
2. Einlösestellen
2.1. Unter guud-benefits.com/mitarbeiter-und-mitarbeiterinnen/guudschein-einloesen finden sich die Einlösestellen, für die aktuell guudscheine eingelöst werden können.
2.2. guud ist nicht zur dauerhaften Zusammenarbeit mit einem bestimmten Einlösestellen verpflichtet. Aus diesem Umstand geht hervor, dass sich die Auswahl an Einlösestellen auf guud-benefits.com/mitarbeiter-und-mitarbeiterinnen/guudschein-einloesen ändern kann. Scheidet eine bisherige Einlösestelle aus dem Pool an Einlösestellen aus, ist es nicht mehr möglich, erworbene guudscheine gegen Gutscheine der ausgeschiedenen Einlösestelle einzulösen. Dies trifft auch im Fall ein, dass Einlösestellen zum Zeitpunkt des guudscheinerwerbs auf der guudschein-Website oder im Handel als Einlöse-Stelle beworben wurden.
3. Haftung
3.1. Gegenüber dem Kunden haftet guud für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für jede schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, für Verzug und Unmöglichkeit. Die Haftung nach dieser Ziffer ist bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt. guud haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
3.2. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insb. Produkthaftungsgesetz), sowie bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
3.3. Für Schäden durch Viren übernimmt guud keine Haftung.
4. Rechtswahl und Gerichtsstand
4.1. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
4.2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Verhältnis zwischen der guud GmbH und dem Kunden ist München, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt.
5. Sonstiges
5.1. Der Vertragstext wird von guud gespeichert. guud sendet Kunden ihre Bestelldaten und die guudschein-AGB per E-Mail zu. Die AGB sind auch jederzeit auf der Seite guud-benefits.com/agb-guudschein einsehbar.
5.2. guud behält sich das Recht vor, die guudschein-Webseite und die guudschein-AGB jederzeit zu ändern. Bei Bestellung und Einlösung von guudscheinen sind jeweils die guudschein-AGB gültig, die zu dem Zeitpunkt der Bestellung in Kraft sind.
5.3. Im Falle, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB einschließlich Teil B und Teil C ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen uneingeschränkt wirksam. Die unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen werden durch die gesetzlichen Regelungen abgedeckt.
Teil B: Bedingungen für den Erwerb von guudscheinen-AGB
1. Anwendungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für jeden Erwerb von guudscheinen.
2. Vertragspartner, Vertragsschluss
2.1. Vertragspartner im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln („Kunden“) gemäß §14 Abs. 1 BGB.
2.2. Bei der Bestellung von guudscheinen kommt ausschließlich ein Vertrag mit der guud GmbH zustande, nicht aber mit unseren Einlösestellen.
2.3. Der Zugang des unterzeichneten Auftrages zur Ausgabe von guudscheinen begründet den Vertragsschluss zwischen dem Vertragspartner und guud.
3. Leistungen von guud
3.1. Durch den Einkauf eines guudscheins erwirbt der Vertragspartner das Recht, diesen auf der guudschein-Website in Gutscheine der Einlösestellen in gleicher Höhe (selber Nennwert) einzulösen.
3.2. Die Rückgabe und Barauszahlung von guudscheinen ist ausgeschlossen.
3.3. guudscheine werden mit je einem individuellen Code pro guudschein geliefert. Dies kann je nach Bestellung in elektronischer oder physischer Form erfolgen.
3.4. guudscheine werden auf der guudschein-Website eingelöst. Für die Einlösung müssen Beschenkte den individuellen Code angeben. Durch die Einlösung des guudscheins werden Beschenkten Gutscheine für eine oder mehrere Einlösestellen zur Verfügung gestellt.
4. Leistungen des Vertragspartner
4.1. Werden Gutscheinprodukte nach vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Mustern oder anderen Vorlagen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Prüfungspflicht, ob hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt werden. Führt die Verwendung der Vorlagen des Vertragspartners zu einer Schutzrechtsverletzung, ist der Kunde verpflichtet, guud von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen sowie etwaige Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten, sofern guud diese den Umständen nach für erforderlich halten durfte.
4.2. Die Klärung der steuerlichen Behandlung von Gutscheinprodukten obliegt dem Kunden. Eine Erstattung einer etwaigen steuerlichen Nachbelastung durch guud ist ausgeschlossen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1. Die Bezahlung des Nennwertes der guudscheine und der Servicegebühr erfolgt per Banküberweisung. guudscheine können erst nach Zahlungseingang von Beschenkten eingelöst werden.
6. Geltungsdauer
6.1. Das durch den guudschein verkörperte Bezugsrecht ist drei Jahre lang gültig beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem guud das Bezugsrecht dem Kunden oder einem von ihm benannten Dritten verschafft. In diesem Zeitraum können guudscheine durch Beschenkte eingelöst werden. Danach ist die Einlösung des guudscheins ausgeschlossen.
6.2. Bei Verlust oder Nichtgebrauch der guudscheine bzw. der Einlösestellen-Gutscheine haftet guud gegenüber Vertragspartnern und Beschenkten nicht. Eine Pflicht für guud gegebenenfalls Ersatz-guudscheine bzw. Einlösestellen-Gutscheine zu verschicken, besteht ausdrücklich nicht.
Teil C: Bedingungen für die Einlösung von guudscheinen-AGB
1. Anwendungsbereich
1.1. Es gelten die nachfolgenden Bedingungen für die Einlösung von guudscheinen über die guudschein-Website.
2. Umfang des Angebotes
2.1. Unsere guudscheine berechtigen Beschenkte, diese gegen Gutscheine unserer Einlösestellen in gleicher Höhe (Gutschein-Nennwert) einzulösen. Im Falle, dass der Nennwert des Gutscheins in gleicher Höhe von einer oder mehreren Einlöse-Stellen nicht als Wertstufe verfügbar ist, muss die Einlösung in den Wertstufen der Einlöse-Stelle erfolgen.
2.2. Das Guthaben eines guudscheins oder Restguthaben kann nicht ausgezahlt werden und wird nicht verzinst.
2.3. Wir behalten uns vor den gewünschten Nennwert des guudscheins in Teilgutscheinen zu liefern, sollte der gewünschte Gutscheinbetrag nicht in einem guudschein verfügbar sein.
2.4. Die jeweiligen Einlösestellen repräsentieren Herausgeber und Schuldner der im Zuge der Einlösung bestellten Gutscheine. Die jeweiligen Einlösestellen erbringen ihre Leistungen aufgrund eines eigenen Vertrages unter Geltung ihrer eigenen Vertragsbedingungen. guud schuldet nur die Zusendung des oder der Gutscheine der jeweiligen Akzeptanzstelle per Email.
3. Einlösevertrag
3.1. Um guudscheine einzulösen, geben Beschenkte auf der guudschein-Website ihren individuellen Code ein. Dann wählen sie eine oder mehrere der angezeigten Einlösestellen aus, bei welchen sie ihren guudschein gegen einen Gutschein der ausgewählten Einlösestelle eintauschen möchten. Des weiteren geben sie den gewünschten Gutschein-Betrag an. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Bestätigung der Eingaben und Zusendung des Gutscheincodes des Einlöse-Partners via Email.
3.2. guudscheine können nur einmalig eingelöst werden. Ist der oben genannte Prozess einmal durchlaufen, so kann dieser nicht mehr abgeändert werden. Ein Umtausch in Gutscheine anderer Einlösestellen ist mit Beendigung des Einlösevorgangs nicht mehr möglich.
3.3. Die Leistung von guud gilt mit der erfolgreichen Zustellung des Gutscheins der Einlöse-Stelle als erfüllt. Als erfolgreiche Zustellung gilt hierbei der Moment, in dem einem Beschenkten der Code der Einlösestelle sichtbar angezeigt oder übermittelt wurde. Hiermit ist der Code in den Verfügungsbereich der einlösenden Person übergegangen und der Einlösevorgang gilt als abgeschlossen. Es besteht keinerlei Verpflichtung die Codes nach diesem Zeitpunkt zu speichern.
4. Gültigkeit von guudscheinen
4.1. guudscheine verfallen nach Ablauf von drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem der guudschein erworben wurde.
Stand: Januar 2023
Teil D: Steuerliche und arbeitsrechtliche Aspekte des guudscheins
1. Steuerliche und arbeitsrechtliche Verantwortung
1.1. Die Verantwortung für die Klärung steuerlicher und arbeitsrechtlicher Fragen im Zusammenhang mit den durch den guudschein gewährten Vorteilen liegt beim Kunden. Jegliche von dem Kunden beabsichtigte steuerliche oder arbeitsrechtliche Auswirkungen durch die Nutzung des guudscheins sind weder Bestandteil noch Grundlage dieses Vertrags.
1.2. guud übernimmt keine Haftung, dass der guudschein die Voraussetzungen für die Gewährung eines Sachbezuges erfüllt. Kunden sind selbst verantwortlich, die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu prüfen. Insoweit verweist guud den Kunden auf eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt.
1.3. guud steht nicht für die Realisierung bestimmter, vom Kunden beabsichtigter steuerlicher Vorteile ein. Für vom Kunden potenziell zu leistende steuerliche Nachzahlungen ist guud nicht verantwortlich und kann insoweit nicht wirksam in Anspruch genommen werden. Soweit der Kunde im guud-Webportal arbeitsrechtliche oder steuerrechtliche Bewertungen kommuniziert, prüft guud diese nicht auf ihre Richtigkeit.